Wenn ein Mensch verstirbt, bleiben seine Social-Media-Profile zunächst einfach bestehen. Viele Plattformen bieten jedoch die Möglichkeit, ein Konto auf Antrag in einen Gedenkzustand zu versetzen oder dauerhaft zu löschen. Angehörige müssen dafür in der Regel einen Nachweis einreichen, etwa eine Sterbeurkunde.
Auch E-Mail-Konten, Cloud-Speicher und Online-Abos gehören zum digitalen Nachlass, der nach deutschem Recht grundsätzlich zum Erbe gehört. Gegenüber Anbietern müssen sie ihre Erbenstellung jedoch ebenfalls nachweisen.
Kleine, aber wichtige Randnotiz: Das gilt auch für Guthaben, etwa bei Bezahldiensten. Es verschwindet nicht automatisch, nur weil niemand das Passwort kennt, muss aber erst entdeckt werden, um geltend gemacht werden zu können.
Deshalb lohnt sich frühzeitige Vorsorge:
- eine Liste wichtiger Online-Konten,
- Zugangsdaten sicher verwahren und
- eine Vertrauensperson darüber informieren.
- Im Testament oder einer Vorsorgevollmacht lässt sich zudem festlegen, wer sich um den digitalen Nachlass kümmern soll.
Digitale Vorsorge entlastet Angehörige in einer ohnehin schweren Zeit und sorgt dafür, dass der digitale Nachlass im Sinne der verstorbenen Person geregelt wird.